corona kontaktbestimmungen hamburg
August 1990 (BGBl. (2) In allen nicht dem Publikumsverkehr zugänglichen Arbeits-, Dienst- und Betriebsstätten sowie sonstigen räumlichen Bereichen, die der Berufsausübung dienen, gilt in geschlossenen Räumen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske nach § 8. Zulässig ist ferner der Sportbetrieb mit Tieren, auch in Hallen, soweit dieser im Hinblick auf das Tierwohl gemäß des Tierschutzgesetzes zwingend erforderlich ist. August 1990 (BGBl. 2. es sind Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach Maßgabe von § 7 zu erheben. Die Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs ist nicht zulässig. (1) Soweit diese Verordnung nichts anderes bestimmt, sind Veranstaltungen im Freien nur mit bis zu 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern und in geschlossenen Räumen nur mit bis zu 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig, wenn die folgenden Vorgaben erfüllt werden: Für Verkaufsstellen und gastronomische Angebote gelten §§ 13 und 15 entsprechend. 69a. Lockdown: Diese Corona-Regeln gelten aktuell in Hamburg Zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat der Hamburger Senat den seit Mitte Dezember geltenden Lockdown bis mindestens 7. entgegen § 4b Absatz 1 Satz 3 planmäßig Passagiere zum Antritt einer Kreuzschifffahrt abfertigt. Februar 1987 (BGBl. es gelten die allgemeinen Hygienevorgaben nach § 5. die Kontaktdaten der Nutzerinnen und Nutzer sind nach Maßgabe des § 7 zu erheben. I S. 2581), zuletzt geändert am 19. § 35 Absonderung für Ein- und Rückreisende; Beobachtung. 54. entgegen § 20 Absatz 5 Satz 1 als Anbieterin oder Anbieter des Spielbetriebes der 1. Bestätigte Anzahl aller Personen, bei denen Corona festgestellt wurde. zwischen den Darbietenden und den Bewohnerinnen und Bewohnern der Einrichtungen ist ein Mindestabstand von 5 Metern zu gewährleisten. März, Zahlen und Einschätzungen zu Infektionsgeschehen und Schutzimpfungen, Anpassung der Eindämmungsverordnung: Maskenpflicht im öffentlichen Raum bei Unterschreitung von Abständen, Infografik Aktuelles: © Senatskanzlei Hamburg, Aufzeichnung des Statements: © Senatskanzlei, Piktogramme Reisen: © Senatskanzlei Hamburg, Karte Maskenpflicht: © Senatskanzlei / LGV, Piktogramm FAQ Hochschulen: © Senatskanzlei Hamburg, Schutzimpfung: © Senatskanzlei / Venngage, Piktogramm Reisen: © Senatskanzlei Hamburg / Venngage, Piktogramm Kitas: © Senatskanzlei Hamburg / Venngage, piktogramme: © Senatskanzlei Hamburg / Venngage, Piktogramm Kultur: © Senatskanzlei Hamburg / Venngage. (7) Bei Versammlungen in geschlossenen Räumen gilt für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske nach § 8, mit der Maßgabe, dass die Masken bei Ansprachen und Vorträgen durch die jeweils sprechenden Personen abgelegt werden dürfen. Auf einigen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen gilt eine Maskenpflicht. S. 494), zuletzt geändert am 4. Zudem gilt während der Unterbrechung der Absonderung an öffentlichen Orten eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske nach Maßgabe des § 8. 66. entgegen § 35 Absatz 1 Satz 3 als sorgeberechtigte Person oder Pflegeperson nicht gewährleistet, dass sich das Kind nach § 35 Absatz 1 Satz 1 auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft begibt. ... Coronavirus in Deutschland 3856 Corona-Neuinfektionen und 528 neue Todesfälle gemeldet. Dazu gehört insbesondere die Bestimmung von Personal, das ausschließlich die Versorgung, Betreuung und Pflege der infizierten Personen übernimmt. die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung entfällt, wenn eine geeignete technische Vorrichtung vorhanden ist, durch die die Ausbreitung von Tröpfchen durch Husten, Niesen oder Sprechen gleichwirksam vermindert wird. (1) Tagespflegeeinrichtungen gemäß § 71 Absatz 2 Nummer 2 zweite Alternative des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) vom 26. http://www.hamburg.de/servlet/segment/de/coronavirus/, Ab Montag: Erste Öffnungsschritte nach Lockdown, Bürgermeister Tschentscher zu den Ergebnissen der Gespräche mit Kanzlerin Merkel, Rechtsverordnung zur Eindämmung des Coronavirus, Corona-Schutzimpfung: Praxen laden erste Gruppen von Patienten für Impftermine ein – auch Kita-Beschäftigte können Termin in Impfzentrum vereinbaren, Ausweitungen von Tests und Schutzimpfungen für pädagogisches Personal in Kitas – eingeschränkter Regelbetrieb in Hamburgs Kitas voraussichtlich ab 15. Bei der Durchführung des praktischen Fahrunterrichts zum Erwerb von Fahrerlaubnissen gelten die allgemeinen Hygienevorgaben des § 5. die aus familiären Gründen oder aufgrund besonders gelagerter individueller Notfälle auf eine Betreuung angewiesen sind. (2) Trägerinnen und Träger von Wohneinrichtungen und Kurzzeitpflegeeinrichtungen haben ein einrichtungsspezifisches Schutzkonzept für das Besuchsgeschehen zu entwickeln, ihre Hygienepläne anzupassen und auf dieser Grundlage das Betreten zu Besuchszwecken grundsätzlich zu ermöglichen. Es ist der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (1) Für den Betrieb von Hochschulen gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen nach § 5. Januar 2021 (BAnz. HAMBURG: Restaurants sind offen, eine Öffnung von Bars wird geprüft. Corona in Hamburg: Das ist seit dem 22. Die Umstände eines solchen Härtefalles sind glaubhaft zu machen. (2) Versammlungen unter freiem Himmel in Form von Aufzügen, soweit sich diese nicht auf die Personen nach § 3 Absatz 2 Satz 2 Nummern 1 bis 3 beschränken, sowie Versammlungen unter freiem Himmel mit über 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern und in geschlossenen Räumen mit über 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sind grundsätzlich untersagt; sie werden im Ausnahmefall von der Versammlungsbehörde auf Antrag und unter Beachtung des versammlungsrechtlichen Kooperationsgebots zugelassen, wenn dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist; davon ist in der Regel auszugehen, wenn die Versammlung nicht mehr als 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer umfasst und ortsfest stattfindet. Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 1. bis 7. 21a. Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung sind von der Beförderung ausgeschlossen. Offizielle Informationen des Stadtstaates Hamburg zu Corona, SARS-CoV-2 und COVID-19: Zahlen für Hamburg, Maßnahmen, Hilfen, Hotlines, Fragen und Antworten. in geschlossenen Räumen ist die Möglichkeit zum Waschen oder Desinfizieren der Hände bereitzustellen. 2. die Kontaktdaten der Gäste sind nach Maßgabe von § 7 zu erheben. (1a) Auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen, in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen im Sinne des Gesetzes über Grün- und Erholungsanlagen vom 18. in der Straße Falkensteiner Ufer im räumlichen Bereich der Hausnummern 1 bis 32, sonnabends, sonntags und an Feiertagen in der Zeit zwischen 10 Uhr und 18 Uhr. 47. entgegen § 18 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 8 Absätze 1 und 1a in geschlossenen Räumen in Bibliotheken, Archiven, Gedenkstätten, Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäusern die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske nicht befolgt. 56a. Das Verbot ist angemessen zu befristen. Oktober, geschlossen. Wettannahmestellen und ähnliche Unternehmen. Die jeweils zuständigen Behörden können Einschränkungen festlegen. März 1966 (HmbGVBl. 9. entgegen § 4b Absatz 2 Satz 5 eine sexuelle Dienstleistung erbringt. § 9 findet keine Anwendung. es sind Kontaktdaten der Darbietenden nach Maßgabe von § 7 zu erheben. 9b. 4. entgegen § 4b Absatz 1 eine der in § 4b Absatz 1 Nummern 1 bis 29 aufgeführten Einrichtungen oder einen dort aufgeführten Betrieb für den Publikumsverkehr öffnet. den Arbeitgeber, die Auftraggeberin bzw. 20. entgegen § 10 Absatz 3 Satz 2 sich trotz Auflösung einer Versammlung nicht unverzüglich entfernt. Juni 2020 (BGBl. Beim Aufenthalt von Schülerinnen und Schülern auf dem Schulgelände, während des Unterrichtes und bei der Betreuung von Schülerinnen und Schülern sowie bei schulischen Veranstaltungen mit Schülerinnen und Schülern an anderen Orten soll auf die Wahrung des Abstandsgebots hingewirkt werden, soweit dies mit der Erfüllung der erzieherischen und didaktischen Aufgabe vereinbar ist und die räumlichen Verhältnisse dies zulassen. Der Behörden-Chatbot beantwortet Fragen zur Corona-Pandemie und zur Hamburger Verwaltung. (1) Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus dem Ausland in die Freie und Hansestadt Hamburg einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten 14 Tagen vor Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Risikogebiet im Sinne des § 2 Nummer 17 IfSG mit einem erhöhten Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus eingestuften Gebiet (Risikogebiet) aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die Haupt- oder Nebenwohnung oder in eine andere, eine Absonderung ermöglichende Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern; dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Aktuelle Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung) mit Bußgeldkatalog. entgegen § 36a Absatz 4 Satz 5 als Person, die der Absonderungspflicht nach § 35 Absatz 1 Satz 1 unterliegt oder die Voraussetzungen nach § 36 Absatz 4 Nummer 3 erfüllt, während der nach § 36a Absatz 4 Satz 1 zulässigen Unterbrechung der Absonderung den öffentlichen Personenverkehr nutzt. Bis zum 10. 1a. Februar 2021 (HmbGVBl. (1) Die Absonderung nach § 35 Absatz 1 Satz 1 endet für eine Person, die sich nicht in den letzten 14 Tagen vor ihrer Einreise in einem Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder 2 der Coronavirus-Einreiseverordnung aufgehalten hat, frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise, wenn eine Person über ein ärztliches Zeugnis oder Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus auf Papier oder in einem elektronischen Dokument in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfügt und sie dieses innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise der zuständigen Behörde auf Verlangen unverzüglich vorlegt. Es sind Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach Maßgabe von § 7 zu erheben. 5. zum Zweck der behördlichen Nachverfolgbarkeit sind die Kontaktdaten von Besuchenden zu erfassen und zu speichern; ergänzend zu § 7 sind durch die Trägerinnen oder Träger der Wohneinrichtung beziehungsweise Kurzzeitpflegeeinrichtung zusätzlich Krankheitssymptome von Besuchenden, die besuchte Person und der Besuchszeitraum zu dokumentieren; die Besuchsperson bestätigt der Wohneinrichtung schriftlich, dass sie in den letzten 14 Tagen vor dem Besuch ihres Wissens keinen Kontakt mit COVID-19-Erkrankten gehabt hat, selbst nicht positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde, nicht innerhalb der letzten 14 Tage aus einem Risikogebiet nach § 35 Absatz 1 Satz 1 zurückkehrt ist sowie aktuell keine Symptome einer akuten Atemwegserkrankung hat; auf die Daten nach dem zweiten Halbsatz findet § 7 Absatz 1 Nummern 2 bis 5 entsprechende Anwendung. Kontaktbestimmungen: Im privaten Rahmen können bis zu 25 Personen zu Feiern zusammenkommen, egal aus wie vielen Haushalten. entgegen § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 in Verbindung mit § 8 Absatz 1 als Teilnehmerin oder Teilnehmer einer Versammlung die Maskenpflicht nicht befolgt. Es gelten die allgemeinen Hygienevorgaben nach § 5 mit Ausnahme von § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 und 2 sowie eine Maskenpflicht nach § 8; es soll unter Berücksichtigung der Einsichtsfähigkeit der betreuten Kinder und Jugendlichen darauf hingewirkt werden, dass das Abstandsgebot nach Maßgabe von § 3 Absatz 2 eingehalten wird. (2) Abweichend von Absatz 1 ist die Ausübung von Sport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des gemeinsamen Haushalts (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1) auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien zulässig. Die für Justiz zuständige Behörde kann Ausnahmen für bestimmte Situationen beziehungsweise räumliche Bereiche in den Einrichtungen zulassen. I S. 1307, 1330), in der jeweils geltenden Fassung sowie für die bundes- und landesrechtlich geregelten Bildungsgänge der nichtakademischen Gesundheitsfachberufe einschließlich der für die Berufsausübung zwingend vorgeschriebenen Fortbildungen. in der Stralsunder Straße, täglich von 8 Uhr bis 22 Uhr. Tagespflegegäste, Beschäftigte sowie Personen, die regelmäßig die Tagespflegeeinrichtung während der Öffnungszeit betreten, müssen sich regelmäßig, mindestens zweimal pro Woche, einer Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus mittels PoC-Antigen-Test unterziehen; ausnahmsweise kann von einer Testung der Tagespflegegäste abgesehen werden, wenn diese aufgrund kognitiver Einschränkungen die Teilnahme an der Testung nicht tolerieren; das Ergebnis ist der Trägerin oder dem Träger vorzulegen und von dieser oder diesem zu dokumentieren; ein positives Testergebnis hat die Trägerin oder der Träger umgehend der zuständigen Behörde mitzuteilen; die Trägerin oder der Träger organisiert die erforderlichen Testungen. Dies gilt auch für die Öffnungszeiten des Zentralen Bürgeramtes am Samstag, 5. Obdach- und Wohnungslose, die sich zu einer Schutz- und Unterstützungsgemeinschaft zusammengeschlossen haben und gemeinsam in einem Zelt- oder Schlaflager leben und schlafen, gelten im Sinne dieser Verordnung als Personen, die einen gemeinsamen Haushalt führen. 53. entgegen § 20 Absatz 4 Satz 3 den Trainings- und Wettkampfbetrieb vor Publikum veranstaltet. Doch Corona-bedingt musste der Rufbus im März seinen Betrieb einstellen. Auf Satz 1 Nummern 2 bis 9 findet § 9 keine Anwendung. Fußball-Bundesliga oder der 2. I S. 420, 422), ist untersagt. Auf den Vollzug von Jugendarrest im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes in der Fassung vom 11. Betriebe deren für den Publikumsverkehr geöffnete Betriebsfläche 10 Quadratmeter nicht übersteigt, dürfen einer Kundin oder einem Kunden zuzüglich einer gegebenenfalls erforderlichen Begleitperson den Zutritt gewähren. in der Straße Hamburger Berg im räumlichen Bereich der Hausnummern 1 bis 39, freitags, sonnabends sowie an Feiertagen und tags zuvor, jeweils von 18 Uhr bis 4 Uhr am Folgetag. Für die in Absatz 2 genannten Einrichtungen gilt § 30 Absatz 4 Nummer 8 entsprechend. 4. die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Lerngruppen dürfen am jeweiligen Lernort nicht durchmischt werden und alle lerngruppenübergreifenden Aktivitäten entfallen; dies gilt nicht für Prüfungshandlungen. es sind Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach Maßgabe von § 7 zu erheben. Die Prostitutionsvermittlung im Sinne des § 2 Absatz 7 des Prostituiertenschutzgesetzes und die Ausübung der Prostitution sind nicht gestattet. in Krankenhäusern, medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen, ärztlichen Praxen, Einrichtungen der Anschlussheilbehandlung sowie sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens, Einrichtungen von Leistungserbringern der Eingliederungshilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe, Einrichtungen der Jugend- und Familienhilfe, sozialen Hilfs- und Beratungseinrichtungen sowie veterinärmedizinischen Einrichtungen; soweit der Besuch nicht gesondert eingeschränkt ist. Mai 2019 (HmbGVBl. (3) Für den Publikumsverkehr dürfen die nachfolgenden Betriebe oder Einrichtungen einschließlich ihrer Verkaufsstellen geöffnet bleiben: (4) Betriebe und Einrichtungen mit gemischtem Warensortiment dürfen ihre Verkaufsstellen für den Publikumsverkehr öffnen, wenn Waren, die dem typischen Sortiment eines der in Absatz 3 Satz 1 genannten Betriebe oder einer der in Absatz 3 Satz 1 genannten Einrichtung entsprechen, den Schwerpunkt ihres Sortiments bilden. Januar 2020 (HmbGVBl. Diese wurden in einer neuen Eindämmungsverordnung umgesetzt. Viele Familien wären gerne für ein paar Tage verreist. Die für Sport zuständige Behörde kann weitergehende Anordnungen treffen. in der Spitalerstraße im räumlichen Bereich zwischen Steintorwall und Mönckebergstraße montags bis sonnabends, jeweils von 10 Uhr bis 20 Uhr. 27. entgegen § 12 Satz 2 in Verbindung mit § 8 Absätze 1 und 1a als Person des Fahrpersonals von Personenkraftwagen des öffentlichen Personenverkehrs die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske nicht befolgt. § 11 Religiöse Veranstaltungen und Trauerfeiern. (1) Es wird eine erweiterte Notbetreuung in jeder Kindertagesstätte sichergestellt. Es ist ein Schutzkonzept nach Maßgabe von § 6 zu erstellen. 39. entgegen § 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 8 Alkohol zwischen 22 Uhr und 10 Uhr des Folgetags ausschenkt. Hamburg - Die aktuellen Corona-Regeln im Überblick. zu Differenzierungen nach Personengruppen, Arbeitsplätzen und gegebenenfalls Beschäftigungszeiten, zum Zustimmungserfordernis der Menschen mit Behinderung beziehungsweise deren gesetzlicher Betreuungen zur Wiederaufnahme der Beschäftigung und Betreuung und. März 2021; Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. Einrichtungen über Tag und Nacht für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a Absatz 2 Nummer 4 erste Alternative des Achten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung vom 11. Schlafsäle für mehr als vier Personen dürfen nicht bereitgestellt werden. August 2003 (BGBl. Keine Einrichtungen der Betreuung sind Servicewohnanlagen im Sinne des § 2 Absatz 2 des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes (HmbWBG) vom 15. (5) Die arbeitsvertraglichen und dienstrechtlichen Verpflichtungen des Personals an den Schulen bleiben von den Vorschriften dieser Verordnung unberührt. in der Bergstraße im räumlichen Bereich der Hausnummern 9 bis 28 zwischen Ballindamm und Mönckebergstraße montags bis sonnabends, jeweils von 10 Uhr bis 20 Uhr. es ist ein Schutzkonzept nach Maßgabe von § 6 zu erstellen. 35. entgegen § 15 Absatz 1 eine Gaststätte, ein Speiselokal oder einen Betrieb, in dem Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden, betreibt, soweit dies nicht durch § 15 Absatz 2 oder 3 gestattet ist. 69. entgegen § 36 Absatz 1 Nummer 1 das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg nicht auf dem schnellsten Weg verlässt. Der Schulbetrieb dieser Einrichtungen erfolgt nach den Vorgaben der zuständigen Behörde. Keine Ansammlungen von mehr als zwei Personen, mehr Geschäftsschließungen: Bund und Länder haben sich im Kampf gegen das Coronavirus auf zusätzliche Maßnahmen geeinigt. (1) Einrichtungen für öffentlich veranlasste Unterbringungen nach dem Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vom 14. Dezember 2016 (BGBl. bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte Personen, Personen, deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung. Sie gehen von gewöhnlichen Tatumständen aus. (7) Für Trägerinnen und Träger von Tagespflegeeinrichtungen gelten die Anforderungen nach § 30 Absätze 5, 10 und 11 entsprechend. in der Parkanlage Altonaer Balkon, sonnabends, sonntags und an Feiertagen in der Zeit zwischen 10 Uhr und 18 Uhr. Die in Absatz 1 Nummer 2 und in den Absätzen 2 bis 5 genannten Personen haben zur Durchführung eines Tests eine Ärztin bzw. 2019 S. 5, 7), einschließlich in diesem Rahmen genehmigter Treffen mit Familienangehörigen der bzw. Sehen Sie hier die Liste der betroffenen Orte. (1) Bei der Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art sowie bei dem Betrieb von für den Publikumsverkehr geöffneten Einrichtungen, Gewerbebetrieben, Geschäftsräumen, Gaststätten, Beherbergungsbetrieben, Ladenlokalen oder sonstigen Angeboten mit Publikumsverkehr, insbesondere den in dieser Verordnung aufgeführten, gelten die nachfolgenden Vorgaben zur Verringerung des Risikos einer Infektion mit dem Coronavirus (allgemeine Hygienevorgaben): Die Einhaltung der Vorgaben nach Satz 1 ist durch geeignete personelle, technische oder organisatorische Maßnahmen zu gewährleisten. Den in Satz 1 genannten Personen ist es in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören. In einem Schlafsaal einer Sammelunterkunft dürfen nur Personen derselben Arbeitsgruppe untergebracht werden. 44. entgegen § 16 Absatz 4 die zuständige Behörde nicht unverzüglich informiert. In Corona-Hotspots, also in Landkreisen mit einer höheren Inzidenz als 100, gilt die Ausgangssperre seit 15. 9a. in der Ottenser Hauptstraße im räumlichen Bereich der Hausnummern 2 bis 27, montags bis sonnabends, jeweils von 10 Uhr bis 20 Uhr. Dezember 2019 (BGBl. Versammlungen gemäß § 10 sind keine Veranstaltungen im Sinne dieser Verordnung. (2) Die Kindertagespflegestellen bleiben für Kinder geöffnet, für die ein dringender Betreuungsbedarf besteht. Die Hagener Stadtverwaltung bleibt nach dem Tag der Deutschen Einheit am Freitag, 4. anwesende Personen müssen das Abstandsgebot nach Maßgabe des § 3 Absatz 2 einhalten; § 4 Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. 64. entgegen § 35 Absatz 1 Satz 2 Besuch empfängt. (4) Der Verkauf und die Abgabe alkoholischer Getränke ist von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages untersagt. Juni 2020 (BGBl. Der Überblick. I S. 1790), zuletzt geändert am 19. Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummern 1 und 3 IfSG. 17. entgegen § 10 Absatz 1 Satz 2 oder § 10 Absatz 2 Satz 2 als Veranstalterin oder Veranstalter von der Polizei oder der Versammlungsbehörde erteilte Auflagen nicht einhält. den Angehörigen eines gemeinsamen Haushalts, Personen, zwischen denen ein familienrechtliches Sorge- oder Umgangsrechtsverhältnis besteht oder. entgegen § 36 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b, Absatz 2 Nummer 3 zweiter Halbsatz, Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 zweiter Halbsatz oder Nummer 4 eine Bescheinigung nicht korrekt ausstellt. 4a. (4) Die in Absatz 2 Satz 2 genannten Einrichtungen sind zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen für Personen, die anderweitig nicht betreut und versorgt sind, verpflichtet. Februar 2021 geltenden Fassung. (1) Bei der Überweisung, Einweisung, Verbringung oder Verlegung von Patientinnen und Patienten ist die diese Maßnahmen auslösende verantwortliche ärztliche, pflegerische oder betreuende Person verpflichtet, dem aufnehmenden Krankenhaus, der Rehabilitationseinrichtung und dem Rettungsdienst- beziehungsweise Krankentransportunternehmen unverzüglich mitzuteilen, dass bei der Patientin oder dem Patienten der Verdacht einer COVID-19-Erkrankung besteht oder eine COVID-19-Erkrankung bekannt ist. für die Berichterstattung durch Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Rundfunk, Film und anderer Medien. Für Personen, die bis zum Ablauf des 19. 57. entgegen § 22 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 8 Absatz 1 in Hochschulen in geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr die Maskenpflicht nicht befolgt. Juli 2003 (BGBl. Darüber hinaus gilt für die in Absatz 1 genannten Einrichtungen § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1a und 10, Absatz 4 Nummern 2, 3, 5 und 8, Absätze 5 bis 8 sowie Absätze 10 und 11 entsprechend. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske nach § 8 gilt auch in Warteschlangen und Menschenansammlungen vor den Eingängen der in Satz 1 genannten Einrichtungen sowie auf deren Außenflächen und Stellplatzanlagen. Vor einer Aufnahme einer pflegebedürftigen oder betreuungsbedürftigen Person, die von einer COVID-19-Erkrankung genesen ist, in eine Wohneinrichtung oder Kurzzeitpflegeeinrichtung, ist durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt zu bestätigen, dass in den vergangenen 48 Stunden keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung bestanden und eine PCR-Untersuchung, die in den vergangenen 48 Stunden gemäß den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts aus zwei zeitgleichen Abstrichen aus dem Rachen- und Nasenbereich durchgeführt wurde, ein negatives Testergebnis erbracht hat. die zwingende Notwendigkeit nach Buchstaben a und b sowie die Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte sind durch die Arbeitgeberin bzw. Der Abverkauf von Speisen und Getränken zum Mitnehmen ist nach Maßgabe des Absatzes 3 zulässig. Die neue Rechtsverordnung tritt am Montag (8. bei Zusammenkünften mit einer Person eines weiteren Haushalts; in den in § 3 Absatz 2 Satz 2 genannten Fällen. Für die Darbietenden gilt die Kontaktbeschränkung gemäß § 4 Absatz 2 nicht. entgegen § 10a Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 8 Absätze 1 und 1a in öffentlich zugänglichen Gebäuden, in den für den Publikumsverkehr geöffneten Bereichen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske nicht befolgt. (3) Trägerinnen und Träger von Tagespflegeeinrichtungen sind verpflichtet, für die Einhaltung folgender Präventionsmaßnahmen zu sorgen: (4) Die Tagespflegegäste sollen nach Möglichkeit von den Angehörigen nach Absprache mit der Trägerin beziehungsweise dem Träger der Tagespflegeeinrichtung gebracht und wieder abgeholt werden. Sorgeberechtigte Personen oder Pflegepersonen im Sinne von § 1688 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind verpflichtet, die Einhaltung der Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 durch die gemeinsam mit ihnen in einem Haushalt lebenden Kinder zu gewährleisten. für das Pflege- und Betreuungspersonal gilt während der Arbeitszeit die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske nach § 8; beim Kontakt mit pflege- oder betreuungsbedürftigen Personen gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske nach § 8 mit der Maßgabe, dass eine FFP2-Maske zu tragen ist; Personen, für die § 8 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Anwendung findet, sind verpflichtet, die FFP2-Maske in direkten Kontakten nach Nummer 4 zu tragen. für anwesende Personen gilt in geschlossenen Räumen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske nach § 8 mit der Maßgabe, dass die Gäste die Masken während des Verweilens auf dauerhaft eingenommenen Plätzen ablegen dürfen; die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber hat sicherzustellen, dass die Beschäftigten die Maskenpflicht nach § 8 einhalten; die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske nach § 8 gilt auch in Warteschlangen und Menschenansammlungen vor den Eingängen der Einrichtungen sowie auf deren Außenflächen und Stellplatzanlagen. Juni 2020 (BGBl. auf dem Gerhart-Hauptmann-Platz im räumlichen Bereich zwischen Mönckebergstraße und Rosenstraße beziehungsweise Kleine Rosenstraße, montags bis sonnabends, jeweils von 10 Uhr bis 20 Uhr. (1) Der Betrieb von Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr ist untersagt, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist. In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 9b soll die zuständige Behörde von einer Verfolgung der Ordnungswidrigkeit absehen, wenn es sich bei der oder dem Betroffenen um eine Person im Sinne von § 2 Absatz 2 Satz 2 handelt. (5) Für die Club- oder Gesellschaftsräume von Vereinen, insbesondere von Sport, Kultur- und Heimatvereinen, gilt Absatz 1 entsprechend. (1) Soweit diese nach Maßgabe von § 4c für den Publikumsverkehr geöffnet sind, gelten in allen Verkaufsstellen des Einzelhandels und Ladenlokalen von Dienstleistungs- oder Handwerksbetrieben, Apotheken, Sanitätshäusern, Banken und Sparkassen sowie Pfandhäusern und bei deren öffentlichen Pfandversteigerungen, bei sonstigen Versteigerungen, in Poststellen, im Großhandel, bei Wanderlagern, auf Spezialmärkten im Sinne der Gewerbeordnung, auf Jahrmärkten im Sinne der Gewerbeordnung und auf Wochenmärkten die allgemeinen Hygienevorgaben nach § 5 sowie für die anwesenden Personen eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske nach § 8. (3) Die Polizei kann eine Versammlung unter freiem Himmel auflösen, wenn sie nicht nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 angezeigt ist, wenn von den Angaben der Anzeige abgewichen wird, die in Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 4 genannten Anforderungen oder die nach Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 erlassenen Auflagen nicht eingehalten werden, im Fall des Absatzes 2 keine Ausnahmegenehmigung vorliegt oder wenn die Voraussetzungen zu einem Verbot nach Absatz 1 Satz 2 gegeben sind. 48. es entgegen § 18 Absatz 2 Satz 3 als Betriebsinhaberin oder Betriebsinhaber einer Bibliothek, eines Archivs, einer Gedenkstätte, eines Stadtteilkulturzentrums oder eines Bürgerhauses unterlässt, zwischen dem Publikum und einer Bühne oder einem Podium einen Mindestabstand von 2,5 Metern zu gewährleisten. Personen, die nach Satz 1 berechtigt sind, die Absonderung zu unterbrechen, haben auf direktem Weg eine Ärztin oder einen Arzt oder ein Testzentrum aufzusuchen.